08.06.2010
- Notarieller Kaufvertrag über Abtretung der Gesellschaftsanteile
- Vertraglich vereinbarte Bedingungen zügig umsetzen
- Kaufvertrag soll bis Spätsommer abschließend vollzogen sein
Köln, Essen, den 8. Juni 2010
Der Insolvenzverwalter von KARSTADT, Dr. Klaus Hubert Görg, und Nicolas Berggruen haben einen notariellen Kaufvertrag über die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der KARSTADT Warenhaus GmbH unterzeichnet. Der Abschluss des Kaufvertrags ist eine der notwendigen Bedingungen für den Insolvenzplan.
In dem Kaufvertrag wurden Bedingungen vereinbart, nach deren Umsetzung der Verkauf abschließend vollzogen und rechtskräftig werden kann. Dazu gehören die Zustimmung des Kartellamts sowie eine abschließende Vereinbarung des Käufers mit dem Vermieter Highstreet.
"Nachdem sich alle Parteien in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv ausgetauscht haben, sollten die notwendigen Einigungen für alle Beteiligten
darstellbar sein", so Görg. "Alle Gläubigergruppen müssen sich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung für 25.000 Mitarbeiter bei KARSTADT und weitere rund 30.000 Arbeitsplätze bei deutschen Lieferanten bewusst sein. Der Kaufvertrag sollte im Spätsommer abschließend vollzogen und rechtskräftig werden."
Görg bat alle Beteiligten, "das mir geschenkte Vertrauen auf den neuen Eigentümer und seine Mannschaft zu übertragen". Der Vertragsabschluss solle und müsse dazu
beitragen, bei den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Kreditversicherern sowie den Vermietern das Vertrauen in die Stabilität und das Wachstum von KARSTADT Schritt
für Schritt zu steigern.
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