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Das Chemikalienrecht wurde auf EU-Ebene durch die REACH-Verordnung neu geregelt. REACH steht dabei für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)#.
Die EU-Verordnung ist seit 01.06.2007 in Kraft und gilt in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten.
Hersteller und Importeure von Chemikalien sind nun verantwortlich für die Sicherheit ihrer Substanzen und Gemische. Sie müssen gewährleisten, dass ihre Substanzen und Gemische für alle Verwendungen sicher zu handhaben sind. Nicht ausreichend erforschte Chemikalien dürfen künftig nicht mehr vermarktet werden. Je nach Gefährlichkeit und Jahresmenge der hergestellten Chemikalien sind unterschiedliche Übergangszeiten festgelegt.
Ein wichtiger Punkt in REACH ist die Weitergabe von Informationen in der gesamten Lieferkette.
Als zentrale Behörde wurde die Chemikalienagentur ECHA in Helsinki geschaffen.
 
Über den Geltungsbereich für Substanzen und Gemische hinaus erfasst die REACH-Verordnung auch Erzeugnisse.
Hersteller und Importeure müssen Auskunft geben, ob besorgniserregende Stoffe von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Die Liste der besorgniserregenden Stoffe wird von der ECHA veröffentlicht und regelmäßig angepasst.
Karstadt stellt sich der Herausforderung und hat die erforderlichen Schritte eingeleitet.

Fragen zum neuen Chemikalienrecht REACH bei Karstadt richten Sie bitte an: REACH@karstadt.de

Weitere Infos:

Die aktuelle Liste der von der EU als besorgniserregend eingestuften Stoffe finden Sie unter:
http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp